Erst- und Wiederholungsbesuch


 

 

§ 37 Absatz 1 SGB XI

Nach § 37 Absatz 1 SGB XI können Pflegebedürftige anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise sicherstellt.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Absatz 1 SGB XI beziehen, sind verpflichtet

und

einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, abzurufen.

 

Zielsetzung und Inhalte des Pflegeeinsatzes

Das Ziel des Einsatzes ist die Sicherstellung der häuslichen Versorgung durch:

    Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen 

    durch

bei Fragen und Problemen in der häuslichen Versorgung.

Der Einsatz orientiert sich an den Wünschen und Fragen des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson(en).

 

Kosten, Rechnung und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen gültigen Vereinbarung mit den Pflegekassen.

Zur Zeit ist die Vergütung wie folgt gestaffelt:

Pflegestufe I und II

15,70 €
Pflegestufe III 20,93 €

 

Bei Beihilfeberechtigung ist der entsprechende Anteil privat zu entrichten.

Die Diakoniestation rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Pflegebedürftige bzw. die Pflegeperson erhalten eine Kopie der Nachweises.

 

Adressen und Telefonnummern der Diakoniestationen und Ansprechpartner