Vermittlung von Kurzzeitpflege
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Wenn die pflegebedürftige Person mindestens 12 Monate gepflegt wurde und die Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für eine "Urlaubsvertretung" bzw. für "Ersatzpflege" gestellt werden. Die Kosten werden für längstens 28 Tage und höchstens bis zu 1.432,- € pro Jahr für jede Pflegestufe übernommen.
Wird die Ersatzpflege von Familienangehörigen, Bekannten oder Nachbarn geleistet, gilt seit Juli 1996 folgende Gesetzesänderung: Bei ehrenamtlichen Ersatzpflegepersonen besteht für den Zeitraum der Ersatzpflege nur ein Anspruch auf Kostenübernahme bis zur Höhe des Pflegegelds der jeweiligen Pflegestufe. Zusätzlich können aber nachweisbare Unkosten wie z.B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten bis zu einer Gesamthöhe (Pflegegeld plus Unkosten) von 1.432,- € für 28 Tage erstattet werden. Nur wenn die Ersatzpflege von einer erwerbsmäßigen Pflegekraft durchgeführt wird, kann bei der Pflegekasse gegen Vorlage der Rechnung die Kostenübernahme bis zum Höchstbetrag von 1.432,- € beansprucht werden.
Kurzzeitpflege
Falls für einen begrenzten Zeitraum die häusliche Pflege nicht erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Kurzzeitpflege. Dies ist eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in einer geeigneten zugelassenen Einrichtung, z.B. einem Altenpflegeheim oder einem Kurzzeitpflegeheim.
Gründe hierfür können sein:
die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person
Urlaub der Pflegeperson
sonstige Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist
Es werden pro Jahr für längstens 28 Tage höchstens 1.432,- € gewährt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege bis zur Höhe des oben genannten Betrages. Zusätzlich zu diesen Pflegekosten muß vom Versicherten ein Eigenanteil je nach Preis der Einrichtung pro Tag bezahlt werden.
Die Leistungen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können beide jeweils einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die stellv. Pflegedienstleitung Sr. Tanja Baumann
Telefon 09128 / 739096